Soll eine Wohnung oder ein Haus vermietet oder verkauft werden, ist der Anbieter gesetzlich verpflichtet, dem Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Schon in den Immobilienanzeigen sind die Energieausweisart, der Energieverbrauch und die Energieeffizienzklasse zu benennen. Spätestens bei der Besichtigung ist der Energieausweis vorzulegen. Verstöße dagegen können mit Abmahnungen und Geldbußen geahndet werden. Und man glaubt es nicht, wie viele im Internet mit kostenpflichtigen Abmahnungen ihr Geld verdienen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis.
Für den Verbrauchsausweis werden die Energieverbräuche der letzten drei Jahre zur Verbrauchskennzahl Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. beheizte Fläche (kWh/m²a) im Jahr zusammengeführt. Er zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch des Nutzers der letzten drei Jahre an.
Der Energiebedarfsausweis wird anhand der Qualität und Ausstattung der Gebäudehülle und der Heiztechnik berechnet. Hierfür sind die Dämmeigenschaften, Formen, Größenanteile, Himmelsrichtungen aller Umfassungsbauteile wie Dach, Wände, Fenster, Kellerdecke oder Bodenplatte etc. detailliert zu berechnen. Außerdem sind die Kennwerte der Heiztechnik zu ermitteln, wie Art der Wärmeerzeuger, Alter, Energieträger, Abgastechnik, Fußbodenheizung oder Heizkörper usw.. Das können dann nur spezielle Fachleute, wie z.B. von der Deutschen Energieagentur (dena) zertifizierte Energieberater. Hört sich nach einer Menge Aufwand an, ist auch so, kostet min. 500 €.
Zum Glück ist für die meisten Wohnungen und Häuser der einfachere Energieverbrauchsausweis zulässig. Ausnahmen dazu sind unsanierte Gebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem vor dem 1.11.1977 gestellten Bauantrag. Auch ist ein Bedarfsausweis Pflicht, wenn keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen.
Und tatsächlich gibt es noch viele alte Häuser, die wenig oder keine wärmeschutzerhöhende Sanierungen erfahren haben. Auch sagen uns manche Verkäufer: „Ich heize mein Haus nur mit meinem Kamin, oder auch dem alten Ofen, und für Warmwasser hab ich den Elektroboiler.“ Da lässt sich dann kein Verbrauch mehr sicher bestimmen. Da ist dann unter Umständen guter Rat teuer.