Frequently asked questions

Immobilienmarkt 2021, Neuigkeiten vom Gesetzgeber

Der Gesetzgeber war auch in Pandemiezeiten nicht untätig und hat für die Immobilienwirtschaft verschiedene Gesetze auf den Weg gebracht bzw. arbeitet noch daran. Hier ein Auszug aus den wichtigsten Neuerungen:

Neuregelung der Maklerprovision

Zum Schutze der Verbraucher, sprich Immobilienkäufer, muss die Maklerprovision nun allein vom Verkäufer getragen werden oder darf maximal hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Diese Regelung gilt allerdings nur für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, nicht für mehrere, also nicht ab einem Wohnungspaket von zwei Wohnungen oder einem Doppelhaus. Es spielt keine Rolle, ob die Wohnung vermietet ist oder bezugsfrei. Für Gewerbeimmobilien oder unbebaute Grundstücke kann alles nach wie vor frei vereinbart werden.

WEG-Novelle

Am 1. Dezember 2020 ist das Eigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft getreten, wodurch insbesondere Modernisierungen und Sanierungen einfacher möglich werden sollen. Eine Beschlussfassung über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum ist nunmehr mit einfacher Mehrheit möglich. Die Kosten dafür haben diejenigen zu tragen, die der Durchführung der Maßnahme zugestimmt haben. Bei einer 2/3-Stimmenmehrheit und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile haben sogar alle Wohnungseigentümer die Kosten entsprechend ihrem Miteigentumsanteil zu tragen.

Zudem hat jeder Wohnungseigentümer nun ein Recht darauf, sich eine Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug einbauen zu lassen, einen barrierefreien Aus- und Umbau und Maßnahmen zum Einbruchschutz, jeweils auf eigene Kosten, vornehmen zu lassen.

Energieausweise

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches ebenfalls Ende 2020 in Kraft getreten ist, bündelt nun den Inhalt dreier alter Gesetze. Die bekannte Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt nun z.B. nicht mehr. Das GEG enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und regelt auch Mindestanforderungen bei Modernisierungen und Sanierungen. Die Energieverbrauchsregelungen wurden nicht verschärft, jedoch der Einsatz erneuerbarer Energien weiterhin gefördert. Der Energieausweis wird inhaltlich modifiziert und für dessen Vorlage bei Verkauf und Vermietung ist in Zukunft nicht nur der Eigentümer, sondern auch der Makler verantwortlich.


Einführung der CO2-Steuer

Ab Januar 2021 wird eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Der Einstiegspreis beträgt 25 €/t und steigt jährlich bis auf 55-65 €/t im Jahr 2025. Schätzungen ergeben eine Mehrbelastung von 27-260 € pro Haushalt und Jahr und damit auch eine Erhöhung der Wohnkosten. Durch die CO2-Bepreisung des Verkehrs werden auch Dienstleistungs- und Handwerkskosten steigen und so auch Neubau- und Instandhaltungskosten.


Weitere Gesetzgebungen wie das Baulandmobilisierungsgesetz, die Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung oder eine Mietspiegelreform sind in Arbeit oder höchst umstritten, wie z.B. der Berliner Mietendeckel. Es bleibt also bei vielen Veränderungen, ob zum Besseren, wird sich zeigen.

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