Die Neuerungen zum GebäudeEnergieGesetz (GEG) haben nach viel Getöse nun den Bundestag und den Bundesrat passiert. Medienwirksam wurden die Selbstinszenierungen von Parteien und Politikern zum sogenannten Heizungsgesetz begleitet, um dann die Schreckensmeldungen vom baldigen Heizungsaustausch zu verkünden.
Doch was steht wirklich im Gesetz? Was wurde verändert und was stand da vorher schon drin?
Um allem den Schrecken zu nehmen: Funktionsfähige Heizungen, ob mit Öl oder Gas betrieben, können weiterhin in Nutzung bleiben und müssen NICHT ausgetauscht werden. Die einzige Einschränkung ist, das Heizungen, die keine Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik besitzen, nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Das allerdings steht schon seit 2020 in diesem Gesetz und stand vorher schon in dessen Vorgängern. Da allerdings seit den 1990er Jahren fast ausschließlich Niedertemperatur- und sukzessive Brennwertkessel verbaut wurden, hat diese Regelung schon seinen Schrecken verloren. Niemand ist also jetzt oder in absehbarer Zukunft gezwungen, eine funktionierende Heizung auszutauschen.
Für neu einzubauende Heizungen gelten jedoch neue Regelungen. Doch zunächst haben erst einmal Städte und Kommunen Hausaufgaben aufbekommen, die sie zu erledigen haben. Die Kommunen müssen eine Wärmeplanung vorlegen, Großstädte über 100.000 Einwohner müssen das bis zum 30. Juni 2026 tun, Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028. Bis dahin dürfen weiterhin Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, eingebaut werden. Allerdings müssen diese zunehmend mit erneuerbaren Energien, wie z.B. Biomasse (Biogas, Biodiesel, e-Fuels) oder Wasserstoff betrieben werden können. Ab 2029 liegt der Anteil von erneuerbaren Energien bei mindestens 15 %, ab 2035 steigt er auf 30 %, ab 2040 auf 60 % und ab 2045 sollen es schließlich 100 % sein.
Einzig für neu einzubauende Heizungen in Neubaugebieten, für mein Verständnis also in Neubauten in Neubaugebieten sind ab dem 1. Januar 2024 Heizungen einzubauen, die mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.
Seien wir ehrlich, ist das nun schlimm? Und sollte man noch so ein glühender Verfechter von Gas und Öl sein – aus welchem Grunde auch immer – beim Einbau einer neuen Heizung würde man doch nicht mehr auf fossile Brennstoffe setzen, schon aus Gründen des Wiederverkaufs nicht.
Und da sind wir auch schon bei den Kosten, die so eine neue Heizung verursacht. Aktuell sollen Heizungen, die die neuen Vorgaben erfüllen, mit 30 % in Form einen Zuschusses gefördert werden. Beim Einbau der Heizung in den Jahren 2024 und 2025 gibt es dazu einen sogenannten Speed-Bonus von weiteren 20 %. 2026 und 2027 soll dieser um jeweils 5 % gesenkt werden, danach um jährlich weitere 3 %. Im Falle eines Einfamilienhauses soll die Fördersumme auf 30.000 € gedeckelt sein. Das ist doch ein sachlicher Grund, wenigstens einmal darüber nachzudenken.
Es gibt im GEG noch einige Regelungen für Mehrfamilienhäuser und andere spezielle Fälle. Und sicher wird das Gesetz hier und da noch nachgearbeitet und verändert werden (müssen), aber die wichtigste Aussage ist doch, dass aktuell niemand eine funktionierende Heizung austauschen muss, wenn er sie nicht schon lange hätte austauschen müssen.
Seit Erscheinen der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 als Folge der Ölkrise wurden die Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden regelmäßig verschärft, vor allem ab Anfang der 2000er Jahre, also seit über 20 Jahren. Und regelmäßig – das sage ich aus eigener Erfahrung – fragten sich Planer und Bauschaffende, wie sie das nun umsetzen sollten, und sie haben es doch immer wieder geschafft. Die Politik hat sich darum noch nie gekümmert. Aber gleichzeitig wurde darum noch nie so emotional gestritten wie heute. Als Ingenieur bleibt mir am Ende nur noch, neue Anforderungen sachlich zu durchleuchten und pragmatisch zu handhaben. Ich hoffe, das habe ich Ihnen in diesem Betrag erläutern können. Bei weiteren Fragen zu dem Thema rufen Sie uns jederzeit gern an oder schreiben Sie uns.
Stand Oktober 2023
Lesen Sie dazu auch Wann muss die Heizung ausgetauscht werden? Stand März 2021