Frequently asked questions

Kaufnebenkosten beim Grundstückserwerb

Sie wollen ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen? Dann ist es gut zu wissen, mit welchen Nebenkosten man als Käufer oder Verkäufer rechnen muss.

Die Kaufnebenkosten sind diejenigen, die neben den eigentlichen Objektkosten entstehen. Diese werden durch behördliche oder gesetzliche Auflagen zur Abwicklung der Transaktion verursacht, durch Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungen oder Forderungen von beteiligten Kreditinstituten.

Da wären zunächst die Notarkosten von ca. 1 – 1,5 % vom Kaufpreis für die Fertigung des Kaufvertrags, Einholung verschiedener Zustimmungen zum Kaufvertrag, Veranlassungen von Ein- und Austragungen im Grundbuch.

Für die Ausführung der Grundbucheintragungen berechnet das zuständige Amtsgericht im Mittel 0,5 % der Kaufpreissumme. Die Notar- und Grundbuchkosten werden durch amtliche Gebührentabellen vorgegeben und daraus ermittelt.

Schließlich meldet sich auch unweigerlich das Finanzamt und verlangt Grunderwerbssteuer von den Käufern. In Berlin beträgt die Grunderwerbssteuer 6 %, in Brandenburg sind es 6,5 % vom vereinbarten Kaufpreis. Damit sind beide Bundesländer in den oberen Steuerregionen angesiedelt. Zieht es Sie nach Sachsen, zahlen Sie nur 3,5 % Grunderwerbssteuer.

Alle vorgenannten Kosten tragen die Käufer des Objektes. Allenfalls die Löschung von nicht übernommenen Grundbucheintragungen wie Hypotheken oder Lasten und Beschränkungen sind von den Verkäufern zu tragen.

Wenn man sich entscheidet, einen Makler zu Hilfe zu nehmen, werden dessen Kosten nach neuester Gesetzgebung bei Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, das wären dann jeweils max. 3,57 % vom Kaufpreis. Beim Verkauf von Grundstücken ist keine Provisionsteilung vorgeschrieben und so könnten die Maklerkosten auch auf 7,14 % für die Käufer steigen.

Wer den Verkauf selbst durchführen will, sollte Zeit und Kosten für die Beschaffung von Grundbuchauszügen, Auskünften aus Baulastenverzeichnis und Liegenschaftskataster, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis usw. einplanen. Für Eigentumswohnungen kommen noch die Teilungserklärung, die Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftsplan und Eigentümerversammlungsprotokolle dazu.

Für Verkäufer betragen die Nebenkosten also 0 – 4 %, für Käufer ca. 8 – 15 % vom oder auf den Kaufpreis.

Nicht enthalten sind darin eventuell weitere Finanzierungskosten, Gutachterhonorare, Kosten für eine noch auszuführende Grundstücksteilung o.ä., da ist jeder Fall recht unterschiedlich gelagert.

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