Bei Verkäufen von Immobilien stellen wir oft fest, dass die Hausbesitzer ihr Grundbuchblatt nicht kennen. Aber warum ist das so wichtig? Es hat doch über die vielen Jahre, in denen die Eigentümer in ihrem Haus lebten, es hegten und pflegten, nie jemanden interessiert. Was ist das, was steht denn da drin?
Zur besseren Veranschaulichung ein kleiner Exkurs: Grundbücher werden von Behörden weltweit geführt. Sie sind das Verzeichnis aller in einem Territorium vorhandenen Grundstücke. In Deutschland sind in den Grundbüchern für jedes einzelne Grundstück Grundbuchblätter angelegt. Die Angaben in den Grundbuchblättern werden bei jeder relevanten Änderung fortgeführt, so zum Beispiel Eigentümerwechsel bei Verkauf oder auch Erbnachfolge.
Bestandteile des Grundbuches sind:
a) Das Deckblatt mit der Bezeichnung des Amtsgerichtes bei dem das Grundbuch geführt wird, der Gemeinde oder des Ortsteiles und der Grundbuchblattnummer
b) Das Bestandsverzeichnis, in dem das Grundstück beschrieben ist, mit Flurnummer(n), einer oder mehrerer Flurstücksnummern, Grundstücksgröße und Lagebezeichnung, im Allgemeinen die Adresse. Ferner werden hier z.B. Wohnungseigentum oder Erbbaurechte eingetragen.
c) Die Erste Abteilung enthält den oder die Eigentümer, Eheleute meist mit jeweils der Hälfte des Anteils am Eigentum, Erben mit Eigentumsanteilen oder ohne, oder eben auch Erbbauberechtigte.
d) Die Zweite Abteilung, in der Rechte und Beschränkungen am Grundstück eingetragen sind. Das sind zum Beispiel Fahr- und Leitungsrechte für andere, meist benachbarte Grundstücke, Wohn- oder Nießbrauchrechte, evtl. Vorkaufsrechte für bestimmte Personen, Erbbauzinsen und dergleichen mehr.
e) Die Dritte Abteilung. Hier sind alle finanziellen Belastungen eingetragen, wie Grundschulden und Hypotheken mit Zinsen und Nebenleistungen und kreditgebenden Personen oder Instituten. Aber auch Leibrenten sind hier eingetragen.
Ohne zu übertreiben, wir sehen in vielen Grundbüchern Eintragungen, von denen die Eigentümer im Entferntesten nichts wussten, so z.B. Wegerechte von 1875 oder Grundschulden in Goldmark von 1925. Die haben alle noch Bestand und man muss schauen, wie man damit umgeht. Richtig schwierig wird es, wenn schon längst verstorbene Personen noch als Eigentümer geführt sind und die Erbfolge nicht geklärt ist. Das kann bis zur Unverkäuflichkeit eines Grundstückes führen.
Ihren aktuellen Grundbuchauszug bekommen Sie beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtes oder auch über einen Notar. Im Zuge eines Verkaufes hilft Ihnen auch ein guter Immobilienmakler weiter. Sie haben noch einen Grundbuchauszug zu Hause? Dann vergleichen Sie einmal die erste Seite mit dem Deckblatt auf dem Foto zu diesem Beitrag. Nur wenn das so aussieht und alle Bestandteile von a) bis e) hat, ist das auch ein wirklicher Grundbuchauszug.