Frequently asked questions

Wohnhaus als Denkmal
Denkmal-Plakette

Das Wohnen in einem Denkmal gilt gemeinhin als attraktiv und romantisch. Der Besitz eines Baudenkmals wird jedoch ebenso oft als große Belastung dargestellt.

In Deutschland gibt es rund 1 Mio. Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Deren Besitzer sind zum Erhalt des Denkmals verpflichtet. Dafür gilt das jeweils landeseigene Denkmalschutzrecht. So gibt es eben ein Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz und auch ein Denkmalschutzgesetz Berlin.

Wer in einem Denkmal bauen oder dieses sanieren möchte, braucht in jedem Falle eine Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Es gibt viele Einschränkungen. Herkömmliche Wärmedämmmaßnahmen auf der Fassade oder der Einbau von Kunststofffenstern sind meist passé, auch ein einfacher Umbau im Inneren der Gebäude ist nicht unbedingt ohne Weiteres möglich. Der Umfang der Anforderungen hängt auch davon ab, ob ganze Gebäude oder nur Gebäudeteile, z.B. Straßenfassaden, unter Denkmalschutz stehen.

Natürlich sind die Baukosten hierdurch höher und ein Energiesparwunder wird so ein Denkmal auch niemals werden. Oft wird allein schon die Abstimmungspflicht mit der Denkmalbehörde als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte empfunden.

Der ganze Ärger muss aber nicht sein. Bevor man sich für oder gegen den Kauf eines Denkmals entscheidet, sollte man sich bewusst machen, was einem wichtig ist. Wer ein Gebäude nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betreiben will, wo Energieverbräuche gering sind und wo nichts zieht und klappert, der sollte sich von vornherein gegen eine Denkmalimmobilie entscheiden.

Wer hingegen für so ein Denkmal offen ist, der sollte sich einfach schon vor dem Kauf einer solchen Immobilie mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu dem Objekt der Begierde in Verbindung setzen. Die Denkmalschutzbehörden sind bei den kreisfreien Städten oder Landkreisen angesiedelt, in Berlin bei den entsprechenden Bezirksämtern.

Und es gibt auch Vorteile für Denkmalbesitzer: Den erhöhten Baukosten und den technischen Einschränkungen wird von staatlicher Seite in gewissem Umfange Rechnung getragen. So unterliegt ein Baudenkmal nicht den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), die eben auch technisch gar nicht machbar sind. Und lt. Einkommenssteuergesetz können die Herstellungskosten zur Instandsetzung oder dem Erhalt eines Denkmals steuerlich erhöht abgesetzt werden. In aller Regel sind das im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren bis zu 9 % der Herstellungskosten, in weiteren 4 Jahren bis zu 7 %. Bei ausschließlich selbst genutzten Immobilien sind leicht modifiziert (1 + 9) x bis zu 9 % möglich.

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