Sie beabsichtigen, Ihr Haus zu verkaufen, Ihren Hof weiterzugeben, oder eine Erbregelung zu treffen. Um zu erfahren, was Ihr Hab und Gut eigentlich wert ist, sollten Sie eine gründliche Bestandsaufnahme voranstellen. Das macht im Übrigen auch jeder professionelle Wertermittler so.
Was gehört alles zu Ihrer Immobilie. Na klar, das Wohnhaus. Aus dem Baujahr …, mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, mit oder ohne Keller. Das Wohnhaus hat eine Wohnfläche von, sagen wir einmal 156 m2 und 5 Zimmer. Küche, Flure und Bäder sind keine Zimmer, zählen aber zur Wohnfläche. Ihr Haus ist Stein auf Stein gemauert, mit Beton- oder Holzdecken oder es ist ein Holz- oder sonstiges Fertigteilhaus. Die Fenster und Türen sind noch aus der Erbauungszeit, die Heizung wurde erst voriges Jahr erneuert und mit Solarthermie auf dem Dach ergänzt.
Dabei haben Sie gleich das Dach mit Tonziegeln neu decken lassen und auch die Wärmedämmung im Dach ergänzt. Sie haben 2 Bäder, jeweils mit Wanne und Dusche, die sind vor ungefähr 10 Jahren einmal neu gemacht worden. Ungewöhnlich ist vielleicht, dass Ihr Haus zwei Küchen hat, weil bis vor 2 Jahren noch Ihre Mutter bei Ihnen gelebt hat. Die Küchenmöbel im Dachgeschoss sind nicht mehr viel wert und können raus. Dann hat man dort noch ein weiteres Zimmer zur Verfügung. Die Einbauküche im Erdgeschoss ist erst 5 Jahre alt und sehr gepflegt, die würden Sie gern mitverkaufen. Auf dem Grundstück steht noch ein altes Stallgebäude, 7 x 20 m groß. Dort haben Sie eine Doppelgarage mit elektrisch betriebenem Metalltor eingebaut. Der Rest wurde für Abstellmöglichkeiten und eine kleine Werkstatt genutzt.
Ja, und dann ist da ja noch der Grund und Boden, der natürlich auch Ihnen gehört. Holen Sie sich dafür einen aktuellen Grundbuchauszug bei Ihrem zuständigen Grundbuchamt ein. Dort erkennen Sie die Größe der beiden Flurstücke, die zu Ihrem Grundstück gehören. Ach ja, und das Wohnrecht Ihrer Mutter steht auch noch im Grundbuch, das muss rechtzeitig gelöscht werden.
Schreiben Sie das alles übersichtlich, vorzugsweise tabellarisch auf. Das ist die wichtigste Grundlage für Ihre Wertermittlung.