Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, vereinbaren Sie als erstes einen Besichtigungstermin und schauen sich alles an, was da so steht und liegt. Bei Unsicherheiten ziehen Sie, meist bei einem zweiten Termin, einen Bausachverständigen hinzu. Doch dann gibt es da noch einige schriftliche und zeichnerische Unterlagen, die Sie einsehen und prüfen sollten, bevor Sie sich verbindlich für den Kauf eines Objektes entscheiden. Welche sind das?
Für Häuser und Wohnungen:
- bemaßte Bauzeichnungen,
- Wohn-, Nutzflächenberechnung,
- Bau- und Ausstattungsbeschreibung und / oder
- Liste der Modernisierungen,
- Auszug aus dem Grundbuch,
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster,
- Energieausweis,
- bei Vermietung Mieterliste / Mietverträge.
Für Eigentumswohnungen außerdem:
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan,
- Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen,
- Betriebskostenabrechnung des letzten Jahres,
- Wirtschaftsplan für das laufende Jahr.
Diese Liste an Unterlagen ist für Sie als Kaufinteressent sehr wichtig und Sie sollten versuchen, das was Sie da lesen mit der Realität abzugleichen. Sobald Sie einen Teil des Kaufpreises finanzieren wollen, wird auch das Kreditinstitut genau diese Unterlagen von Ihnen verlangen. Das heißt im Umkehrschluss für die Verkäufer, dass sie diese Unterlagen schon VOR dem Verkauf zusammenstellen sollten. Denn zum einen kann das lange dauern und zum anderen preisrelevante Inhalte aufdecken. Dieses erst während des Verkaufs zu tun, kann für die Verkäufer nur Nachteile mit sich bringen.
Wenn unser Büro den Auftrag zur Bewertung und/oder den Verkauf einer Immobilie erhält, fordern wir genau diese Unterlagen vom Verkäufer an, denn sie sind natürlich in Verbindung mit dem vor Ort gesehenen extrem wertrelevant – weswegen auch die Banken genau die Unterlagen haben wollen. Im Unterschied zu den Kreditinstituten helfen wir Ihnen aber intensiv bei der Beschaffung der Unterlagen und können z.B. Grundrisse, Flächenberechnungen oder Energieausweise auch selbst erstellen.