Ein naher Verwandter ist verstorben. Sie gehören zu den Erben, oder erben vielleicht allein. Teil der Erbschaft ist ein Grundstück, ein Haus oder eine sonstige Immobilie. Um Klarheit in die Erbfolge zu bekommen, benötigen Sie zunächst den Erbschein. Diesen erhalten Sie vom Amtsgericht und darin steht, welche Personen zu welchen Anteilen erben. Vielleicht hat der Erblasser auch ein Testament verfasst, um eigene Erbregelungen den gesetzlichen voranzustellen. Wurde das Testament mit Hilfe eines Notars als sogenanntes öffentliches Testament gefertigt, hat es der Notar beim Nachlassgericht hinterlegt. Vom Nachlassgericht werden nach Wirksamwerden des Testaments automatisch die Erben informiert. Ist das Testament jedoch eigenhändig verfasst und abgelegt worden, sollten Sie wissen, wo es aufzufinden ist.
Um rechtmäßiger (Mit-) Eigentümer der ererbten Immobilie zu sein, müssen Sie im Grundbuch des Gebäudes als Eigentümer eingetragen werden. Die Eintragung müssen Sie selbsttätig beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Hierbei kann der Nachweis des Erbrechts gegenüber dem Grundbuchamt nur mit dem Erbschein oder aber dem Testament erbracht werden.
Weiterhin ist es sehr sinnvoll, den aktuellen Wert der Immobilie feststellen zu lassen. Warum?
Zum einen wollen Sie sich mit Ihren Miterben über kurz oder lang über eine gerechte Verteilung des Immobilienvermögens auseinandersetzen. Zum anderen wird das Finanzamt unaufgefordert den Verkehrswert Ihrer ererbten Immobilie festlegen und Ihnen unter Umständen eine Erbschaftssteuer berechnen, die leicht mehrere tausend Euro betragen kann. Hiergegen könnten Sie Widerspruch einlegen, bräuchten zu dessen Begründung jedoch einen nachvollziehbaren, geringeren Verkehrswert. Den aktuellen Verkehrswert lassen Sie am besten durch einen Gutachter für Grundstückswertermittlung oder einen Immobilienmakler mit dazu nachgewiesener Ausbildung und Befähigung feststellen. Im Übrigen kann Ihnen ein guter Makler auch mindestens einen guten Rechtsanwalt oder Notar empfehlen und auch umgekehrt.
Als zertifizierte Immobilienmakler und Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke, HypZert (F) können wir Ihnen beides sehr gern anbieten.