Frequently asked questions

Bebauungsplan
Ausschnitt Bebauungsplan

Haben Sie sich für ein Baugrundstück in einem neuen Baugebiet entschieden, ist nicht nur interessant zu wissen, wo und wie Sie bauen dürfen, sondern auch, wie das Gebiet, in dem Sie später leben, einmal aussehen wird. Werden dort nur Einfamilienhäuser gebaut oder kann es passieren, dass eines Tages ein Gewerbebetrieb oder ein größerer Wohnblock nebenan errichtet wird?

Im Bebauungsplan, bestehend aus einem Textteil und einem Plan, finden Sie dazu die nötigen Informationen. Sie werden in der Regel in einer Tabelle, der sogenannten Nutzungsschablone, im Plan dargestellt: Bei der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wird z.B. vorgeschrieben, ob ein Baugebiet ausschließlich eine Wohnbaufläche (W) darstellt, ob es für gewerbliche Bauflächen (G) vorgesehen ist, oder ob dort auch ein Mischgebiet (M) aus Wohnen und Gewerbe entstehen soll.

Außerdem kann das zulässige Maß der Bebauung festgesetzt werden. Hierzu gehört u.a. die Grundflächenzahl (GRZ): Eine GRZ von 0,4 bedeutet z.B., dass maximal 40 % der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Zusätzlich können die Gebäudehöhe oder die Anzahl der Vollgeschosse vorgeschrieben werden. Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viele Quadratmeter Vollgeschossfläche zulässig sind: Bei einer GFZ von 0,8 darf die Fläche aller Vollgeschosse maximal 80 % der Grundstücksfläche betragen.

Ist im Bebauungsplan eine offene Bauweise (o) vorgeschrieben, müssen Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser gebaut werden, die eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten dürfen. Bei der geschlossenen Bauweise (g) hingegen müssen die seitlichen Außenwände der Gebäude so auf die Grenze gebaut werden, dass sich die Wände der Häuser berühren.

Ebenfalls von großer Bedeutung sind Baulinien und Baugrenzen: Auf Baulinien muss zwingend mit einer Seite des Gebäudes gebaut werden, Baugrenzen dürfen mit dem Gebäude nicht überschritten, müssen aber auch nicht berührt werden.

Oft sind im Bebauungsplan auch noch Punkte wie beispielsweise die Dachneigung, die Art der Dacheindeckung, die Hauptfirstrichtung oder auch Bepflanzungsvorschriften festgesetzt.

Wenn Sie sich für einen solchen Bauplatz interessieren, können Sie den Bebauungsplan auf Anfrage beim zuständigen Bauordnungsamt, beim Stadtplanungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung einsehen. Oft stellen die Gemeinden Ihre Bebauungspläne auch auf Ihren Homepages im Internet zur Verfügung. Sie sollten sich jedoch in jedem Falle telefonisch informieren, da es aktuell noch keine einheitlichen Regelungen zur Onlinedarstellung der öffentlichen Bauleitplanungen gibt.

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