Frequently asked questions

Vorsicht Falle: Vermietung bis zum Verkauf

Hier eine Anfrage an uns aus der letzten Woche: „Wir haben nach langer Suche einen Käufer für unser Haus gefunden, seine Finanzierungsgespräche dauern jedoch noch an. Der Käufer fragt, ob er bis zum tatsächlichen Kauf zur Miete in unser Haus einziehen kann. Das wäre doch eine tolle Idee, immerhin steht das Haus ja auch schon seit einiger Zeit leer.“ Dazu meine klare Antwort: Finger weg! NEIN!

Warum? Der normale Mietvorgang ist folgender: Sie vermieten Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Daraufhin zieht der Mieter ein und genießt fortan einen umfangreichen Mieterschutz, geregelt durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen. Aber, das soll ja nur für vier Wochen sein. Bis dahin ist alles erledigt, garantiert Ihnen Ihr Käufer. Nach vier Wochen stellt sich heraus, dass der Käufer weitere Kreditinstitute anfragen musste, weil ihm seine Hausbank keinen Kredit eingeräumt hat, trotz (unverbindlicher) Zusage der Bank, die Ihnen Ihr Käufer schon vorgelegt hat. Nach acht Wochen sagt Ihnen Ihr Kaufinteressent, dass er „dran“ sei und es nicht mehr lange dauere.

Nach zwölf Wochen wird die Kommunikation immer spärlicher und reißt dann ganz ab. Irgendwann versiegen auch die Mietzahlungen. Was nun? Rechtsanwalt einschalten, Mahnungen versenden, Kündigung schreiben, Korrespondenz mit dem Mieterverein, besondere Schutzbedürftigkeit der Mieter wegen … festgestellt. Das erste Jahr nach Ihrer guten Absicht ist nun schon herum. Wie lange es noch dauern wird, bis Sie Ihre unerwünschten Dauermieter los sind, ist ungewiss. Inzwischen sieht Ihr Grundstück von außen aus, wie eine Müllhalde und Sie wollen sich nicht ernsthaft vorstellen, wie es drinnen im Haus aussieht. Das ist ein absolutes Horrorszenario und das glauben Sie nicht, oder? Und ich kann Ihnen versichern, genau so ist es schon passiert. Und wir wurden erst informiert, als es schon zu spät war!

Selbst wenn Sie schon einen Kaufvertrag unterschrieben haben und sich der Käufer bei Nichtzahlung des Kaufpreises „der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Kaufvertragsurkunde in sein Gesamtvermögen“ unterwirft, kann es Ihnen am Ende genau so gehen. Was wollen Sie machen, wenn kein „Gesamtvermögen“ da ist und Sie dazu noch Ihren zahlungsunfähigen Käufer als Mieter engagiert haben?

Zum Glück gibt es für alles Lösungen und irgendwann würden Sie auch Ihr Recht bekommen. Wie viele Federn, sprich Geld und Nerven, Sie dabei gelassen haben, steht auf einem anderen Blatt. Das muss alles nicht passieren, in 90 % der Fälle geht alles gut. Aber warum wollen Sie sich diesem Restrisiko aussetzen? Im Zweifelsfalle lesen Sie diesen Artikel noch einmal von vorn und lassen sich abschließend beraten.

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